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Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberschutz

IHRE MÖGLICHKEIT, HINWEISE AUF RECHTSVERSTÖSSE ZU GEBEN

HINWEISGEBERPORTAL

Dieses Hinweisgeberportal steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USD Formteiltechnik GmbH sowie allen externen Hinweisgebern zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese der USD Formteiltechnik GmbH melden möchten.

Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zum Hinweisgeberportal der USD Formteiltechnik GmbH.

 

Wichtige Fragen und Antworten zum Hinweisgebersystem finden Sie hier:

Warum soll ich eine Meldung abgeben?

Zu einer positiven und offenen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung gesetzlicher, gesellschaftlicher und unternehmensinterner Regeln. Vielleicht haben Sie Kenntnis von Verhaltensweisen, die das Unternehmen schädigen. Vielleicht scheuen Sie sich aber, diese Informationen persönlich weiterzugeben. Um dennoch eine Meldung zu ermöglichen, bietet die USD Formteiltechnik GmbH die digitale Plattform zur Abgabe von namentlichen oder, wenn gewünscht, anonymen Meldungen. Sie können so durch die Einrichtung eines anonymen Postkastens aktiv an der Aufklärung mitwirken.

 

Für wen ist das Hinweisgebersystem gedacht?

Das Hinweisgeberportal steht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der USD Formteiltechnik GmbH sowie allen externen Hinweisgebern zur Verfügung, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese der USD Formteiltechnik GmbH melden möchten.

 

Was ist das Ziel des Hinweisgebersystems?

Es liegt im Interesse eines jeden Arbeitgebers (und damit auch der USD Formteiltechnik GmbH), Meldungen über Rechtsverstöße zu ermöglichen, um Missstände aufzudecken und abstellen zu können und damit weitere nachteilhafte Folgen zu vermeiden, insbesondere Schäden für unseren Verband, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unsere Geschäftspartner zu reduzieren. Gleichzeitig soll ein Schutz von hinweisgebenden Personen gewährleistet werden, sie sollen insbesondere vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen im Zusammenhang mit einer Meldung geschützt sein.

Diesen beiden Punkten (Informationsinteresse des Arbeitgebers an Rechtsverstößen einerseits und Mitarbeiterschutz andererseits) wird durch die Einführung eines Hinweisgebersystems Rechnung getragen. Das System dient dazu, dass Sie als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und auch externe Dritte, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit einen Rechtsverstoß erkennen und melden wollen, hierzu einen geschützten Raum bekommen. Daher ist Meldung über das Intranet und auch über externe Geräte über das Internet möglich.

 

Welche Verstöße kann ich über das Hinweisgebersystem melden?

Gemeldet werden können Hinweise über bestimmte Rechtsverstöße im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit. Darunter fallen z.B. Verstöße, die strafbewehrt sind, wie Korruptionsdelikte, Betrug und Diebstahl, aber auch Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, Verstöße gegen Rechtsvorschriften mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, zum Umweltschutz, und weitere. Die gesetzliche Regelung enthält einen Katalog von Verstößen, die über das Hinweisgebersystem gemeldet werden können.

Meldungen über Konflikte, die den Arbeitsplatz betreffen, z.B. Mobbing werden nicht von diesem Katalog erfasst. Die interne Meldestelle wird in einem der ersten Schritte prüfen, ob der Verstoß unter diesen Katalog fällt und eine entsprechende Rückmeldung an die hinweisgebende Person geben.

 

Gibt es nur ein digitales Portal, um Hinweise zu geben?

Über ein digitales System können Hinweise abgegeben werden, anonym oder auch nicht-anonym (so wie Sie möchten). In das System gelangt man über das Intranet oder auch die Homepage der USD Formteiltechnik GmbH im Internet. Neben dem digitalen Tool können Sie sich auch telefonisch oder persönlich an die interne Meldestelle wenden.

 

Ist das digitale Portal ein eigenes Portal der USD Formteiltechnik GmbH?

Die USD Formteiltechnik GmbH ist nicht Betreiber des digitalen Meldeportals. Das Portal wird durch einen externen Dienstleister angeboten, den die USD Formteiltechnik GmbH beauftragt hat. Der Anbieter ist hierzu besonders zertifiziert und wird von vielen namhaften Unternehmen mit der Führung des Portals beauftragt. Der Bereich für die USD Formteiltechnik GmbH ist auf diese angepasst.

Gleichzeitig hat die USD Formteiltechnik GmbH diesen Dienstleister auch mit den Aufgaben der internen Meldestelle betraut. Der Dienstleister bzw. dessen Mitarbeiter sind natürlich zur Vertraulichkeit verpflichtet.

 

Wie läuft der Meldeprozess über das digitale Tool ab?

Ihre Meldung erfolgt in einem geführten Prozess. In einzelnen Teilschritten werden Sie aufgefordert, Fragen zu beantworten oder einen Sachverhalt zu schildern, Sie können auch Dateien z.B. Fotos hochladen. Ihre Angaben werden von der internen Meldestelle aufgenommen. Sie bekommen von dort auch eine Rückmeldung zu Ihrem Fall.

 

Wie läuft eine Meldung ab?

Wenn Sie eine namentliche oder eine anonyme Meldung senden möchten, klicken Sie im Internet auf der Homepage der USD Formteiltechnik GmbH auf den Link zum Hinweisgebersystem. Sie werden automatisch zum digitalen Hinweisgebersystem weitergeleitet. Am Ende der Einführungsseite klicken Sie auf den Button „neuen Hinweis abgeben“.

Der Meldeprozess umfasst mehrere Schritte, durch die Sie vom System geleitet werden.

  • Zum Schutz Ihrer Anonymität bekommen Sie ein Passwort, mit dem Sie jederzeit Zugriff auf Ihre Meldungen haben.

  • Sie werden gebeten, Ihre Meldung einer Rubrik zuzuordnen.

  • Auf der anschließenden Meldeseite formulieren Sie Ihren Hinweis in eigenen Worten Sie können zur Unterstützung Ihrer Meldung auch eine Datei, z.B. Fotos mitsenden. Bitte beachten Sie dabei die vom System vorgegebene Dateigröße und denken Sie daran, dass Dokumente Informationen über den Autor enthalten können.

  • Nach Absenden Ihrer Meldung erhalten Sie einen Beleg, dass Sie diese Meldung gesendet haben.

  • Die Rückmeldung an Sie erfolgt immer nur über dieses Portal, von daher müssen sie den Zugangscode gut aufbewahren, um später die Antworten oder weitere Fragen seitens der internen Meldestelle empfangen zu können. Die Kommunikation läuft nur über diesen Weg und nicht über mündliche Kommunikation oder allgemeinen Mailverkehr!

  • Wir versichern Ihnen, dass wir ausschließlich an dem von Ihnen gemeldeten Sachverhalt interessiert sind. Wer den Hinweis meldet, ist für die Sache völlig unerheblich. Missstände sollen aufgedeckt und finanzielle Schäden abgewendet werden.

 

Wie bekomme ich eine Rückmeldung und bleibe dennoch anonym?

Über das Passwort, dass Sie bei Ihrer Meldung bekommen haben, haben Sie jederzeit Zugriff über das digitale Portal auf Ihre Meldung und auch den dortigen Postkasten. Über diesen erhalten Sie Rückmeldungen, können Fragen beantworten und werden über den Fortgang Ihres Hinweises informiert. Der Postkasten dient als Kommunikationsweg zwischen Ihnen und der internen Meldestelle.

 

Sind meine Daten auch tatsächlich geschützt?

Beim digitalen Tool findet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung statt. Solange Sie also selbst keine Daten eingeben, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, schützt das System Ihre Anonymität technisch.

Wir behandeln Ihre Meldung in jedem Fall vertraulich (unabhängig davon, ob die Meldung anonym oder namentlich, über das digitale Tool, fernmündlich oder persönlich erfolgt), da die USD Formteiltechnik GmbH an dem Hinweis interessiert ist, nicht an der hinweisgebenden Person.

Ihnen steht es frei, mit eigenen Geräten über den Link auf der Homepage der USD Formteiltechnik GmbH im Internet den Meldeweg zu beschreiten. Aber auch dann, wenn Sie den Weg über das Intranet wählen, wird die USD Formteiltechnik GmbH keinen Versuch unternehmen, die IP-Adresse des Rechners zu ermitteln. Dies wird weder durch die interne Meldestelle erfolgen, noch kann die Geschäftsführung der USD Formteiltechnik GmbH die interne Meldestelle anweisen, derart zu ermitteln.

 

Ist meine Identität auch geschützt, wenn ich zwar selbst nicht hinweisgebende Person bin, aber inhaltlich von der Meldung betroffen bin?

Inhaltlich betroffen sein können Sie von einer Meldung, wenn Sie Gegenstand einer Meldung sind oder aus sonstigen Gründen in der Meldung genannt werden. Auch in diesen Fällen hat die interne Meldestelle grundsätzlich Vertraulichkeit über die Identität dieser Personen zu wahren. Allerdings kann es sein, dass die Nennung Ihrer Identität für interne Untersuchungen oder auch das Ergreifen von Folgemaßnahmen der USD Formteiltechnik GmbH erforderlich ist. In solchen Fällen wird abgewogen werden müssen, ob die namentliche Nennung zwingend notwendig ist. Soweit möglich wird versucht werden, einen Sachverhalt ohne konkrete Namensnennung zu ermitteln.

 

Was passiert, wenn ich bewusst eine Falschmeldung abgebe?

Bevor Sie Hinweise abgeben, bedenken Sie bitte, dass Ihre Informationen möglicherweise für Personen, die in den Sachverhalt eingebunden sind, schwerwiegende Konsequenzen haben können. Nutzen Sie das Hinweisgeberportal daher verantwortungsvoll! Geben Sie nur solche Informationen weiter, von deren Richtigkeit Sie nach bestem Wissen und Gewissen überzeugt sind. Einmal über das digitale Tool abgegebene Meldungen können im Übrigen nicht mehr zurückgenommen werden.

Das Gesetz sieht zudem für eine wissentlich unrichtige Meldung eine Ordnungswidrigkeit vor und verpflichtet die hinweisgebende Person zum Ersatz des Schadens, der aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Meldung unrichtiger Informationen entstanden ist. Sollte sich herausstellen, dass das interne Meldesystem durch eine vorsätzlich oder grob fahrlässige Meldung missbräuchlich genutzt wird, wird eine Überprüfung durch die USD Formteiltechnik GmbH stattfinden, ob eine Weitergabe an Ermittlungsstellen angezeigt ist. Wenn eine externe Ermittlungsbehörde wie Staatsanwaltschaft und Polizei Ermittlungen aufnehmen, dürfte hiermit verbunden sein, dass versucht wird, die Identität der meldenden Person aufzudecken. Hierauf hat die USD Formteiltechnik GmbH keinen Einfluss.

 

Wie geht es nach einer Meldung weiter?

Die interne Meldestelle prüft, ob der Inhalt der Meldung in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzsystems fällt. Es kann sein, dass von der internen Meldestelle über das digitale Portal noch Rückfragen gestellt werden. Nach Ermittlung des Sachverhalts kann die Meldestelle Folgemaßnahmen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz einleiten. Die so aufbereitete Meldung wird der Geschäftsführung der USD Formteiltechnik GmbH unter Wahrung der Vertraulichkeit zur Kenntnis gebracht. Sie entscheidet als Endverantwortlicher für die USD Formteiltechnik GmbH, ob eine interne Aufarbeitung oder eine Weitergabe an Ermittlungsstellen angezeigt ist.

 

Erfahre ich, was schlussendlich aus meiner Meldung geworden ist?

Es wird neben der Eingangsrückmeldung eine für die USD Formteiltechnik GmbH abschließende Info gegeben werden, aus der deutlich wird, ob nichts, eine interne oder eine externe weitere Ermittlung erfolgt – über externe Aktivitäten kann die USD Formteiltechnik GmbH natürlich nicht berichten. Inhaltliche Details werden nicht zurückgemeldet. Von zwischenzeitlichen Rückfragen zum Sachstand bitten wir abzusehen.

 

Anwendungsbereich des Hinweisgebersystems

 

Welche Informationen können beim Hinweisgebersystem gemeldet werden bzw. werden über dieses System weiterbearbeitet?

Das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (HinSchG) nennt die Informationen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und damit bei einer Meldung weiterbearbeitet werden. Dies sind

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind,

  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient,

  3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft

    1. zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, unter Einschluss insbesondere des Geldwäschegesetzes und der Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1781/2006 (ABl. L 141 vom 5.6.2015, S. 1), die durch die Verordnung (EU) 2019/2175 (ABl. L 334 vom 27.12.2019, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,

    2. mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität,

    3. mit Vorgaben zur Sicherheit im Straßenverkehr, die das Straßeninfrastruktursicherheitsmanagement, die Sicherheitsanforderungen in Straßentunneln sowie die Zulassung zum Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers oder des Personenkraftverkehrsunternehmers (Kraftomnibusunternehmen) betreffen,

    4. mit Vorgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnbetriebssicherheit,

    5. mit Vorgaben zur Sicherheit im Seeverkehr betreffend Vorschriften der Europäischen Union für die Anerkennung von Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen, die Haftung und Versicherung des Beförderers bei der Beförderung von Reisenden auf See, die Zulassung von Schiffsausrüstung, die Seesicherheitsuntersuchung, die Seeleute-Ausbildung, die Registrierung von Personen auf Fahrgastschiffen in der Seeschifffahrt sowie Vorschriften und Verfahrensregeln der Europäischen Union für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen,

    6. mit Vorgaben zur zivilen Luftverkehrssicherheit im Sinne der Abwehr von Gefahren für die betriebliche und technische Sicherheit und im Sinne der Flugsicherung,

    7. mit Vorgaben zur sicheren Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, per Eisenbahn und per Binnenschiff,

    8. mit Vorgaben zum Umweltschutz,

    9. mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit,

    10. zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,

    11. zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel einschließlich Wein, aromatisierter Weinerzeugnisse und Spirituosen sowie garantiert traditioneller Spezialitäten, zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz, soweit sie den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung, die Haltung von Wildtieren in Zoos, den Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere sowie den Transport von Tieren und die damit zusammenhängenden Vorgänge betreffen,

    12. zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung,

    13. zur Herstellung, zur Aufmachung und zum Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen,

    14. zur Regelung der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes im Zusammenhang mit Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern sowie zum Schutz von Verbrauchern im Bereich der Zahlungskonten und Finanzdienstleistungen, bei Preisangaben sowie vor unlauteren geschäftlichen Handlungen,

    15. zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation, zum Schutz personenbezogener Daten im Bereich der elektronischen Kommunikation, zum Schutz der Privatsphäre der Endeinrichtungen von Nutzern und von in diesen Endeinrichtungen gespeicherten Informationen, zum Schutz vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbung mittels Telefonanrufen, automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post sowie über die Rufnummernanzeige und -unterdrückung und zur Aufnahme in Teilnehmerverzeichnisse,

    16. zum Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2; L 74 vom 4.3.2021, S. 35) gemäß deren Artikel 2,

    17. zur Sicherheit in der Informationstechnik im Sinne des § 2 Absatz 2 des BSI-Gesetzes von Anbietern digitaler Dienste im Sinne des § 2 Absatz 12 des BSI-Gesetzes,

    18. zur Regelung der Rechte von Aktionären von Aktiengesellschaften,

    19. zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 des Handelsgesetzbuchs,

    20. zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d des Handelsgesetzbuchs sind, von Kreditinstituten im Sinne des § 340 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs, Finanzdienstleistungsinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Wertpapierinstituten im Sinne des § 340 Absatz 4a Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Instituten im Sinne des § 340 Absatz 5 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs, Versicherungsunternehmen im Sinne des § 341 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs und Pensionsfonds im Sinne des § 341 Absatz 4 Satz 1 des Handelsgesetzbuchs,

  4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte,

  5. Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt,

  6. Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen,

  7. Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft,

  8. Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften,

  9. Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1),

  10. Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.

 

Das HinSchG gilt außerdem für die Meldung und Offenlegung von Informationen über

  1. Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und

  2. Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen.